Könnte ich bitte noch etwas mehr haben?
Manchmal stößt man auf Briefe, bei denen man sich fragt: Wurden Zollsatz und Einfuhrabgaben korrekt berechnet? So wie bei einem Brief, der am 29. Dezember 1927 per Einschreiben von Winschoten nach Stuttgart in Deutschland geschickt wurde.
Der Brief wurde mit einer kompletten Serie von Kinderbriefmarken aus dem Jahr 1927 frankiert und zusätzlich mit einem Cent entwertet. Um die Richtigkeit von Porto und Gebühr zu überprüfen, benötigt man Zugriff auf die damaligen Portolisten. Ich fand folgende Daten: Das Briefporto bis 20 Gramm ins Ausland betrug vom 1. Oktober 1925 bis zum 30. Oktober 1928 15 Cent. Dies entsprach der 15-Cent-Kinderbriefmarke. Auch die Einschreibegebühr betrug vom 1. März 1921 bis zum 30. Oktober 1928 15 Cent. Die Summe der drei anderen Kinderbriefmarken betrug jedoch 14,5 Cent. Es fehlte also ein halber Cent. Warum wurde dann ein Cent und nicht ein halber Cent hinzugefügt?
Der Grund ist eigentlich ganz einfach: Dem Postamt in Winschoten waren vermutlich die Halbcent-Briefmarken ausgegangen. Denn die letzte Marke dieses Wertes wurde am 1. August 1899 im sogenannten „Vürtheim“-Typ ausgegeben.
Erst am 30. Januar 1928 wurde eine neue Briefmarke vom Typ „Fliegende Taube“ herausgegeben. Daher sah der Beamte keine andere Möglichkeit, als den Kunden höflich zu fragen, ob es nicht etwas mehr sein könnte, und klebte die 1-Cent-Marke auf, die sofort verfügbar war. Bei der Teilnahme an Briefmarkenausstellungen ist das Vorzeigen überfrankierter Briefe strengstens verboten. Mit einer plausiblen Erklärung, wie oben beschrieben, sind sie jedoch durchaus verwendbar!
Aber konnten die einzelnen Briefmarken der Kinderbriefmarkenserie tatsächlich für bestimmte Tarife verwendet werden? Auch das lässt sich anhand von Tariflisten überprüfen. Der Wert von 2 Cent (+ 2 Cent) war für Druckerzeugnisse bis zu 20 Gramm innerhalb der Niederlande vorgesehen.
Der Wert von 5 Cent (+ 3 Cent) galt für Inlandspostkarten.
Die Briefmarke für einen Inlandsbrief bis 20 Gramm kostet 7½ Cent (+ 3½ Cent).
Schließlich noch die 15 Cent (+ 3 Cent) für einen Brief bis 20 Gramm ins Ausland. Der Brief mit der kompletten Kinderbriefmarkenserie und einer zusätzlichen Ein-Cent-Briefmarke wird manchmal als „künstliches Werk“ bezeichnet, ist in diesem Fall aber völlig korrekt frankiert.

Ich habe auch eine andere Erklärung gehört. Angeblich gab es eine interne Regelung der PTT, die es Beamten am Schalter erlaubte, Ein-Cent-Briefmarken für einen halben Cent zu verkaufen. Der fehlende halbe Cent musste dann auf einem Formular verbucht werden, um die Briefmarkenkasse auszugleichen. Ich konnte dazu bisher nichts finden.
Ich habe schon einmal gesehen, dass die 1-Cent-Marke auf einer Briefmarke aus unseren Überseegebieten diagonal durchgeschnitten war.
In den Niederlanden war die Verwendung zerschnittener Briefmarken als Porto nie offiziell erlaubt. Auf Curaçao hingegen war dies 1918 gestattet: Dort galten 2-Cent- und 2,5-Cent-Zahlenmarken, wenn sie diagonal zerschnitten wurden, aufgrund eines Mangels an Briefmarken dieser Werte als 1-Cent-Marken.