Das Haus niederbrennen
Marinus van der Lubbe aus Leiden in den Niederlanden war das erste niederländische Opfer des Nationalsozialismus. Er wurde wegen Brandstiftung am Reichstagsgebäude in Berlin zum Tode verurteilt. Van der Lubbe wurde am 10. Januar 1934 in Leipzig guillotiniert – was nach heutigen Maßstäben eine ziemlich extreme Strafe für Brandstiftung erscheinen mag.
Was hat diesen jungen Mann zu dieser Tat veranlasst?

Am 27. Februar 1933 drang er in den Reichstag ein und zündete das Gebäude an – er behauptete, seine Aktion sei ein Aufruf an die deutschen Arbeiter, sich gegen den Faschismus zu erheben.



Van der Lubbes Aktion hatte einen negativen Einfluss auf die Popularität der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD), und bereits in der Brandnacht wurde deren Hauptquartier geplündert und Tausende von Parteimitgliedern verhaftet.
Einzeltäter?
Nach seiner Festnahme gab Van der Lubbe an, alleiniger Brandstifter zu sein, obwohl nach der Tat auch ein Deutscher und drei bulgarische Kommunisten festgenommen und angeklagt wurden. Im Prozess wurden die vier anderen Angeklagten freigesprochen, Van der Lubbe jedoch zum Tode verurteilt.
Nach seiner Hinrichtung wurde er anonym auf dem Leipziger Südfriedhof beigesetzt – wo sich seit 1999 ein Denkmal für van der Lubbe befindet. Epilog
Die Geschichte ist damit noch nicht zu Ende. Nach dem Zweiten Weltkrieg unternahm Marinus van der Lubbes Bruder Jan van der Lubbe Schritte, um das Urteil gegen seinen Bruder aufzuheben. 1967 wandelte ein Richter dessen Todesurteil in eine achtjährige Haftstrafe um. 1980 hob ein westdeutsches Gericht das Urteil nach weiteren Beschwerden vollständig auf. Die Staatsanwaltschaft legte Berufung ein, und der Fall wurde vom Bundesgerichtshof neu aufgerollt. Das Verfahren dauerte drei Jahre. Es wurde festgestellt, dass das Urteil von 1980 unbegründet und somit rechtswidrig war. Am 6. Dezember 2007 hob der Bundesanwalt jedoch nach einer erneuten Überprüfung das gesamte Urteil auf und begnadigte van der Lubbe posthum. Dieses Ergebnis beruhte auf einem deutschen Gesetz von 1998, das die Aufhebung bestimmter Fälle nationalsozialistischer Justizirrtümer ermöglicht. Das Urteil des Gerichts beruhte auf der Annahme, dass das nationalsozialistische Regime per definitionem ungerecht war, und da das Todesurteil in diesem Fall politisch motiviert war, enthielt es wahrscheinlich eine Ausweitung dieser Ungerechtigkeit; die Feststellung war unabhängig von der Tatsachenfrage, ob van der Lubbe tatsächlich das Feuer gelegt hatte oder nicht. Dieser Artikel basiert auf der Geschichte „Marinus van der Lubbe“, die veröffentlicht wurde von Willem Hogendoorn on Briefmarkenblog


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